Ein Brand in der Bau‑ oder Nutzungsphase entwickelt sich in Minuten – doch bereits in den ersten Sekunden entsteht dichter Rauch, der Flucht‑ und Rettungswege unbenutzbar machen kann. Für Neubauten gilt deshalb: Rauchabzugsanlagen (RWA) müssen von der ersten Entwurfsskizze an integraler Bestandteil des Brandschutz‑ und Energiekonzepts sein. Der folgende Leitfaden fasst die wichtigsten Rechts‑ und Normenquellen zusammen und zeigt, worauf Planer, Fachfirmen und Bauherren besonders achten sollten.
Rechtlicher Rahmen
• Bauordnungsrecht § 14 MBO/LBO fordert, dass bauliche Anlagen im Brandfall „sicher genutzt“ werden können; für mehrgeschossige Räume, Aufzugsschächte, Treppenräume oder Rauchabschnitte sind wirksame Rauchableitungen vorzusehen.
• Sonderbau‑Richtlinien (z. B. M‑IndBauRL, M‑LüAR, Hochhaus‑RL) konkretisieren die Schutzziele und verweisen auf die einschlägigen DIN‑Normen.
• Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) verbietet unkontrollierte Öffnungen in der Gebäudehülle (§ 13), erlaubt sie aber, wenn sie im Normalbetrieb luftdicht schließen und nur im Ereignisfall öffnen.
Normative Grundlagen
Norm | Gegenstand / Anwendungsbereich |
---|---|
DIN 18232-1 (2002-02) | Begriffe, Schutzziele |
DIN 18232-2 (2007-11) | Bemessung natürlicher Rauch- und Wärmeabzüge (NRA); aerodynamisch wirksame Fläche (Aa), raucharme Schicht |
DIN 18232-5 (2012-11) | Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Leistungsnachweis von Ventilatoren |
DIN 18232-9 (2021-12) | Mindestanforderungen an Energieversorgung und Steuertafeln |
DIN 18232-10 (2023-12 Entwurf) | Anforderungen an Dienstleister für Planung, Montage, Abnahme und Wartung |
DIN EN 12101-2 | Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG); Prüf- und Klassifizierungsnorm |
DIN EN 12101-3/6/10 | Ventilatoren, Rauchschutz-Druckanlagen, Energieversorgung |
VDI 3819 Bl. 2 | Planungs- und Bemessungsleitfaden für gebäudetechnische Brandschutzanlagen |
Tipp: In vielen Bundesländern verlangen Genehmigungsbehörden bereits heute die Anwendung des Entwurfs DIN 18232‑10, um eine qualifizierte Ausführung und Wartung sicherzustellen.
Planungsschritte im Neubau
1. Schutzziel definieren
Rauchfreihaltung der Evakuierungswege (Treppenraum, Flure), Personenrettung (Aufzug, Innenhof) oder Sachschutz (Industriehalle).
2. Konzeptwahl NRA vs. MRA
◦ NRA: nutzt Thermik; wirtschaftlich für Dachöffnungen bis ≈ 1 500 m²
◦ MRA: ventilatorgestützt; notwendig bei großen Geschosshöhen, tiefen Hallen oder anspruchsvoller Architektur.
3. Dimensionierung
◦ Aa‑Berechnung nach DIN 18232‑2 bzw. Luftvolumenstrom nach DIN 18232‑5.
◦ Berücksichtigung von Winddruck, Nachströmöffnung, raucharme Schicht ≥ 2,5 m.
4. Energie & Luftdichtheit
◦ Klappen/Flügel nach EN 12101‑2 Klasse 2 (Luftdichtheit) einplanen; Funktionsklappen vermeiden Wärmeverluste.
5. Integration in die TGA
◦ Gleiche Alarmkette für Brandmeldeanlage (DIN VDE 0833‑2) und Aufzugssteuerung (DIN EN 81‑73).
◦ BACnet/Modbus‑Einbindung für Zustands‑ und Wartungsmonitoring.
6. Nachweis & Abnahme
◦ CFD‑Simulation oder heißer Rauchversuch bei komplexer Geometrie.
◦ Prüfbuch, Wartungsvertrag gemäß DIN 18232‑10 vorlegen.
Typische Fallstricke – und wie man sie vermeidet
Problem | Ursache | Lösung |
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Zu geringe Zuluft | Nachströmfläche unterschätzt | Zuluftklappen ≥ 1,5×Aa oder Tiefgaragentor in Steuerung einbinden |
Windeinfluss | Luv-/Lee-Lage ignoriert | NRWG-Paare gegeneinander anordnen; Klappentyp mit Windleitblech wählen |
GEG-Blower-Door nicht bestanden | Dauerhafte Öffnungen in Rohbauphase | Temporäre Baustellenabdeckung einsetzen; RWA-Klappe erst nach Dichtheitsprüfung auslösen |
Wartung vergessen | Kein Vertrag, Dachzugang fehlt | Wartungsvertrag nach DIN 18232-10; Dachausstieg oder Sekuranten projektieren |
Im Neubau ist der Rauchabzug keine nachträgliche Lüftungsspielerei, sondern ein sicherheits‑, bau‑ und energierechtlich geregeltes System. Wer die einschlägigen DIN‑Normen kennt, das Schutzziel früh definiert und RWA, Gebäudehülle sowie Gebäudeautomation integrativ plant, vermeidet teure Nachbesserungen und stellt sicher, dass Menschen den Gefahrenbereich im Brandfall rauchfrei verlassen können.