Entrauchungssysteme retten im Ernstfall Leben. Sie sorgen im Brandfall dafür, dass Rauch schnell abgeführt wird und Flucht- und Rettungswege sichtbar und nutzbar bleiben. Doch damit diese sicherheitsrelevanten Anlagen im Notfall auch wirklich funktionieren, ist eine regelmäßige Wartung gesetzlich vorgeschrieben – und aus Sicht der Betreiber unerlässlich.
In diesem Artikel erklären wir, wie oft Entrauchungssysteme gewartet werden müssen, welche Vorschriften dabei zu beachten sind und wie moderne Systeme wie das enev-kit die Instandhaltung vereinfachen.
Warum ist die Wartung so wichtig?
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), maschinelle Entrauchungssysteme oder natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) sind technische Einrichtungen, die nur selten „im Einsatz“ sind – aber im Notfall sofort funktionieren müssen. Verstaubte Komponenten, blockierte Klappen, defekte Steuerungen oder fehlende Energieversorgung können dazu führen, dass Menschen im Brandfall gefährdet sind.
Eine regelmäßige Wartung sorgt dafür, dass:
- die Funktionstüchtigkeit gewährleistet bleibt,
- gesetzliche Vorgaben erfüllt werden,
- Versicherungsansprüche im Schadensfall nicht verloren gehen,
- und technische Defekte frühzeitig erkannt und behoben werden.
Wie oft ist die Wartung vorgeschrieben?
Die Häufigkeit der Wartung richtet sich nach verschiedenen Faktoren: Art des Systems, technische Komponenten, Herstellerangaben, Gebäudeart und natürlich die gesetzlichen Anforderungen.
1. Mindestens einmal jährlich – gesetzlicher Standard
Nach DIN 18232 sowie den V orgaben der Musterbauordnung (MBO), der Muster-Leitungsanlagen- Richtlinie (MLAR) und einschlägiger Landesbauordnungen ist eine jährliche Inspektion und Wartung durch eine Fachfirma vorgeschrieben. In Sonderbauten (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Einkaufszentren) kann eine häufigere Wartung erforderlich sein.
2. Bei bestimmten Ereignissen – zusätzlich prüfen
Neben der Jahreswartung muss die Anlage auch nach bestimmten Ereignissen geprüft werden:
- Nach Umbauten am Gebäude oder System
- Nach dem Auslösen der Anlage (Probe oder Ernstfall)
- Nach längerer Außerbetriebnahme
3. Empfehlung: halbjährliche Sichtkontrolle durch Betreiber
Gebäudebetreiber sollten zusätzlich in regelmäßigen Abständen Sichtprüfungen durchführen (z. B. alle 6 Monate). So lassen sich frühzeitig offensichtliche Mängel erkennen – z. B. blockierte Öffnungen, verschmutzte Komponenten, ausgelöste Batterien oder mechanische Schäden.
Unterschiede je nach Systemtyp
Systemtyp | Wartungsintervall (empfohlen) |
---|---|
Natürliche Rauchabzugsanlage (NRA) | 1× jährlich (Fachfirma) + 1× Sichtprüfung |
Maschinelle Entrauchungssysteme | 1× jährlich (Fachfirma), ggf. häufiger |
Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) | mind. 1× jährlich (umfangreiche Prüfung) |
Hybrid- oder Sonderlösungen | laut Hersteller, oft individuell festgelegt |
Achtung: In Sonderbauten oder bei hohem Publikumsverkehr kann ein halbjährlicher Wartungsrhythmusvorgeschrieben sein. Die genauen Vorgaben finden sich in den jeweiligen Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepten oder Landesbauordnungen.
Wartung rettet Leben – und senkt Risiken
Entrauchungssysteme dürfen nicht „vergessen“ werden – sie sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes und unterliegen klaren gesetzlichen Regelungen. Die jährliche Wartung durch Fachpersonal ist Pflicht, zusätzliche Sichtkontrollen durch Betreiber sind sinnvoll und erhöhen die Betriebssicherheit. Moderne, smarte Lösungen wie das enev-kit helfen dabei, Wartungen effizient zu planen und Systeme dauerhaft im Blick zu behalten.
Wer sich um die Wartung kümmert, schützt nicht nur Menschenleben, sondern auch Sachwerte, Betriebssicherheit – und im Ernstfall die eigene Haftung.