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Welche DIN-Normen gelten für Rauchabzugssysteme im Aufzugsschacht?

DIN-Normen Rauchabzugssysteme Aufzugsschacht

Inhaltsverzeichnis

Welche DIN-Normen gelten für Rauchabzugssysteme im Aufzugsschacht? Ein Wegweiser durch den Vorschriften-Dschungel

Wer in Deutschland baut oder saniert, kommt an DIN-Normen nicht vorbei. Doch gerade beim Thema Aufzugsschachtentrauchung herrscht oft Unsicherheit. Hier treffen Brandschutz, Lüftungstechnik und Aufzugssicherheit aufeinander – und damit auch verschiedene Regelwerke. Welche Norm ist bindend? Was ist „Stand der Technik“? Und was fordert der Gesetzgeber?

In diesem Fachbeitrag dröseln wir das Geflecht aus Gesetzen, DIN-Normen und Richtlinien auf, damit Sie als Planer, Betreiber oder Errichter auf der sicheren Seite sind.

Das Fundament: Landesbauordnung (LBO) und MBO

Bevor wir zu den DIN-Normen kommen, muss die rechtliche Basis geklärt sein. Normen sind technische Regeln, Gesetze stehen darüber.

Die wichtigste Anforderung stammt aus den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer bzw. der Musterbauordnung (MBO).

  • Die Kernforderung: Aufzugsschächte müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse übertragen werden können.

  • Die Entrauchung: Der Schacht muss „zu lüften“ sein und eine „Öffnung zur Rauchableitung“ besitzen. Die MBO (§ 39) fordert meist eine Öffnung von mindestens 2,5 % der Schachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,1 m².

Dies ist das „Gesetz“. Die DIN-Normen erklären nun das „Wie“.

Die Produktnorm: DIN EN 12101-2 (Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte)

Wenn Sie eine Klappe oder ein Fenster im Schachtkopf verbauen, das im Brandfall Leben retten soll, muss dieses Bauteil zuverlässig funktionieren. Hier greift die DIN EN 12101-2.

Sie ist die europäische Produktnorm für Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Ein System (wie das enev-kit), das als NRWG zertifiziert ist, hat harte Tests bestanden:

  • Zuverlässigkeit (Re): Öffnet es auch nach 1.000 Zyklen noch?

  • Schneelast (SL): Öffnet es, wenn Schnee auf dem Dach liegt?

  • Windlast (WL): Hält es Sturm stand?

  • Niedrige Temperaturen (T): Funktioniert es auch bei Frost?

  • Wärmebeständigkeit (B): Hält es der Hitze des Brandrauchs stand?

Wichtig für Planer: Ein einfaches Kellerfenster mit einem beliebigen Motor erfüllt diese Norm meist nicht. Achten Sie auf geprüfte Systeme mit CE-Kennzeichnung nach DIN EN 12101-2 oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) des DIBt.

Die Aufzugsnorm: DIN EN 81-20 und 81-50

Diese Normenreihe regelt die „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Früher (unter der alten EN 81-1) wurde oft pauschal eine Öffnung von 1 % der Schachtfläche gefordert. Das ist Geschichte.

Die aktuelle DIN EN 81-20 (Kapitel 5.2.1.3) besagt:

  • Der Schacht muss angemessen be- und entlüftet werden.

  • Die Belüftung darf nicht allein über den Schacht erfolgen, wenn dies die Funktion des Aufzugs beeinträchtigt (z. B. durch Kondensat/Korrosion bei Kälte).

  • Entscheidend: Die Norm nennt keine starren Öffnungsgrößen mehr, sondern verweist auf die Notwendigkeit einer Berechnung oder Planung der Lüftung. Das öffnet rechtlich die Tür für bedarfsgesteuerte Systeme (geschlossen im Ruhezustand), solange die Luftqualität und Temperatur im Schacht gewahrt bleiben.

Die Planungsrichtlinie: VDI 6211

Obwohl die VDI-Richtlinien keine „DIN-Normen“ im engsten Sinne sind, gelten sie vor Gericht und bei Gutachtern als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“. Für die Aufzugsschachtentrauchung ist die VDI 6211 das wichtigste Planungsinstrument.

Sie schließt die Lücke zwischen GEG (Energie sparen) und LBO (Rauch ableiten). Die VDI 6211 definiert:

  • Wie Lüftungsquerschnitte berechnet werden.

  • Dass verschließbare Öffnungen zur Vermeidung von Energieverlusten empfohlen werden.

  • Welche Anforderungen an die Sensorik (Rauchdetektion, Temperaturüberwachung, CO2) gestellt werden.

  • Dass bei Nutzungsausfall (Störung des Systems) die Öffnung automatisch in die Sicherheitsstellung (offen) fahren muss (Fail-Safe-Prinzip).

Wer nach VDI 6211 plant, ist haftungsrechtlich auf der sicheren Seite.

Ansteuerung und Brandmeldetechnik: DIN 14675 und VDE 0833

Wenn das Entrauchungssystem nicht autark arbeitet (z. B. mit eigenen Punktmeldern im Schacht), sondern an eine im Gebäude vorhandene Brandmeldeanlage (BMA) angeschlossen wird, werden weitere Normen relevant:

  • DIN 14675: Regelt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen.

  • DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen bei Brand.

Hier ist wichtig, dass die Schnittstelle (Koppler) sauber definiert ist und das Entrauchungssystem das Signal der BMA („Brandfall“) priorisiert verarbeitet und die Klappe öffnet.

Das Zusammenspiel ist entscheidend

Es gibt nicht „die eine“ DIN-Norm für Aufzugsschachtentrauchung. Es ist ein Zusammenspiel:

  1. LBO/MBO fordert das „Dass“ (Rauch muss raus).

  2. DIN EN 12101-2 sichert die Qualität des „Geräts“ (Klappe öffnet zuverlässig).

  3. DIN EN 81-20 sichert den Betrieb des „Aufzugs“ (Lüftung notwendig).

  4. VDI 6211 liefert die Anleitung für das „Wie“ (Planung und Dimensionierung).

Moderne Systeme wie das enev-kit sind so konzipiert, dass sie diese Anforderungen bündeln: Sie sind als NRWG geprüft, ermöglichen die Lüftung nach Aufzugsnormen und helfen, die energetischen Ziele des GEG zu erreichen.


Quellen und weiterführende Verweise

Um die fachliche Richtigkeit dieses Artikels zu gewährleisten, wurden folgende Regelwerke und Normen herangezogen:

  1. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert 2012 – § 39 Aufzugsanlagen.

  2. DIN EN 12101-2:2003-09: Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG).

  3. DIN EN 81-20:2014-11: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge.

  4. VDI 6211: Technik technischer Gebäudeausrüstung – Aufzugsanlagen – Planung und Betrieb. (Verein Deutscher Ingenieure e.V.).

  5. GEG (Gebäudeenergiegesetz): Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (vom 08.08.2020).

  6. DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik): Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch die Bauaufsicht.


Hinweis: Normen und Gesetze unterliegen einem stetigen Wandel. Dieser Artikel spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Für konkrete Bauvorhaben ist stets die aktuelle Fassung der Regelwerke heranzuziehen.

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