Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Aufzugsschacht muss am Schachtkopf eine dauerhaft offene Öffnung zur Rauchableitung besitzen – rechtlich geregelt über § 39 Abs. 3 der Musterbauordnung und die Landesbauordnungen.
- Diese Permanentöffnung ist im Alltag ein offenes Leck in der Gebäudehülle: Über den Schornsteineffekt entweicht das ganze Jahr warme Luft nach außen.
- Eine Messung an einem Hamburger Klinikum ergab über ein einzelnes Schachtjahr einen Verlust von mehr als 85.000 kWh und über 17 t CO₂ – bei einem durchschnittlichen Luftvolumenstrom von rund 2.968 m³/h.
- Die Bauordnung erlaubt ausdrücklich verschließbare Abschlüsse, sofern sie im Brandfall selbsttätig und manuell öffnen. Genau hier setzt enev-kit an: Die Öffnung bleibt im Normalbetrieb geschlossen und öffnet nur bei Bedarf – ohne den Rauchabzug zu schwächen.
Am Kopf jedes Aufzugsschachts befindet sich eine Öffnung, die dauerhaft offensteht. Die meisten Betreiber wissen, dass sie vorgeschrieben ist – aber nicht, was sie kostet. Denn diese Permanentöffnung erfüllt ihre sicherheitstechnische Aufgabe nur im Brandfall, verursacht aber jeden einzelnen Tag des Jahres Wärmeverluste. Dieser Beitrag erklärt, warum die Öffnung Pflicht ist, wie viel Energie tatsächlich verloren geht und wie sich beides – Brandschutz und Energieeffizienz – rechtssicher vereinbaren lässt.
Was die Permanentöffnung im Aufzugsschacht ist
Ein Aufzugsschacht ist ein durchgehender, vertikaler Raum, der sich über die gesamte Gebäudehöhe zieht. Im Brandfall kann sich in diesem Schacht Rauch sammeln – gefährlich für flüchtende Personen und für die Feuerwehr. Damit Rauch und Hitze entweichen können, muss der Schacht am oberen Ende, dem Schachtkopf, eine Öffnung ins Freie besitzen. Diese Öffnung dient der Rauchableitung und der Lüftung des Schachts.
Weil sie klassischerweise dauerhaft offensteht, spricht man von der Permanentöffnung. Sie ist damit keine Störung, sondern gewolltes Bauteil – ein sicherheitstechnisch notwendiges Loch in der obersten Gebäudeebene.
Warum die Öffnung Pflicht ist
Die rechtliche Grundlage liefert die Musterbauordnung. Nach § 39 Abs. 3 MBO müssen Fahrschächte zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung besitzen. Für deren Größe gilt ein klarer Mindestwert: ein freier Querschnitt von mindestens 2,5 % der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m². Die Öffnung muss zudem so liegen, dass Windeinfluss den Rauchaustritt nicht beeinträchtigt.
Verbindlich sind jeweils die Landesbauordnungen der Bundesländer, die diese Musterregelung übernehmen – im Detail kann es Abweichungen geben. Für die Praxis heißt das: Kein Aufzugsschacht darf ohne funktionierende Rauchableitung am Schachtkopf betrieben werden. Diese Anforderung ist nicht verhandelbar und aus gutem Grund streng – sie schützt Leben im Brandfall. Eine rechtsverbindliche Einordnung für Ihr konkretes Objekt ersetzt dieser Beitrag nicht; sie bleibt Sache der zuständigen Bauaufsicht und Ihres Brandschutzsachverständigen.
Entscheidend ist ein zweiter, oft übersehener Teil der Regelung: Die Öffnungen zur Rauchableitung dürfen mit Abschlüssen versehen werden – vorausgesetzt, diese öffnen im Brandfall selbsttätig und lassen sich zusätzlich von mindestens einer Stelle manuell öffnen. Die dauerhaft offene Variante ist also nicht die einzige zulässige. Sie ist nur die einfachste – und energetisch die teuerste.
Der Haken: ein Loch, das das ganze Jahr heizt
Im beheizten Gebäude steigt warme Luft nach oben. Der Aufzugsschacht wirkt dabei wie ein Kamin: Über seine gesamte Höhe zieht warme Luft aus dem Treppenhaus und den Fluren nach oben und entweicht durch die Permanentöffnung ins Freie. Unten strömt kalte Luft nach. Dieser Schornsteineffekt läuft ununterbrochen, solange geheizt wird – nachts, am Wochenende, das ganze Jahr.
Das Tückische daran: Der Verlust ist unsichtbar. Er taucht auf keiner Rechnung als eigener Posten auf, sondern versteckt sich in den allgemeinen Heizkosten. Genau deshalb bleibt die Permanentöffnung in Energiebetrachtungen so häufig unbeachtet, obwohl sie ein permanent offenes Fenster in der Gebäudehülle ist – nur eben an einer Stelle, an die niemand denkt.
Wie viel Energie wirklich verloren geht
Wie groß der Verlust ist, hängt von Schachthöhe, Grundfläche, Anzahl der Haltestellen und der Temperaturdifferenz ab. Eine Messung an einem Klinikum in Hamburg macht die Größenordnung konkret greifbar: An einem 25 m hohen Schacht mit einem Bettenaufzug und acht Haltestellen wurde ein durchschnittlicher Luftvolumenstrom von rund 2.968 m³/h durch die Permanentöffnung erfasst. Hochgerechnet auf das Jahr ergab das eine Verlustenergie von über 85.000 kWh und einen CO₂-Ausstoß von mehr als 17 Tonnen – bei einer durchschnittlichen Verlustleistung von 9,77 kW.
Das ist kein Rechenmodell, sondern eine reale Messung an einem einzelnen Schacht. Über den gesamten Bestand betrachtet liegen die möglichen Einsparungen erfahrungsgemäß bei 3 bis 30 t CO₂ pro Aufzugsschacht und Jahr und bei 900 bis 9.000 EUR an Betriebskosten je Schacht und Jahr. Wo genau ein konkretes Objekt in dieser Spanne liegt, entscheidet vor allem die Schachthöhe.
Die Lösung: verschließen statt dauerhaft offenlassen
Der scheinbare Zielkonflikt – Brandschutz verlangt eine offene Öffnung, Energieeffizienz verlangt eine dichte Hülle – löst sich genau dort auf, wo die Bauordnung verschließbare Abschlüsse zulässt. Statt eines dauerhaft offenen Lochs kommt ein motorisch betätigtes NRWG (Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät) zum Einsatz, das im Normalbetrieb geschlossen ist und nur bei Bedarf öffnet.
Genau das leistet enev-kit, ein smartes System zur Aufzugsschachtentrauchung mit Be- und Entlüftung. Es verschließt die Permanentöffnung mit einem NRWG (bei enev-kit „e-flap“ genannt) nach DIN EN 12101-2, das die Control-Einheit anhand von Sensorwerten ansteuert. Die Sensoren erfassen CO₂, Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Das NRWG öffnet automatisch, wenn
- der CO₂-Wert 1.500 ppm überschreitet,
- die Temperatur über 35 °C steigt,
- eine definierte Luftfeuchtigkeit erreicht wird oder
- ein programmiertes Intervall zur Stoßlüftung ansteht.
Im Brandfall öffnet das NRWG zuverlässig über einen fail-safe-Federrücklauf – die selbsttätige und manuelle Öffnung, die die Bauordnung fordert, ist damit erfüllt. Die Lösung ist CE-zertifiziert und erfüllt die Anforderungen nach VdS sowie DIN EN 54-20. Der vorgeschriebene Rauch- und Wärmeabzug bleibt jederzeit sichergestellt; im Normalbetrieb aber ist das Wärmeleck geschlossen.
Was das für Betreiber bedeutet
Für Eigentümer und Verwalter ist die Permanentöffnung damit kein unabänderlicher Kostenposten, sondern ein konkreter Hebel. Wird die Öffnung mit enev-kit ausgestattet, sind je nach Ausführung und Schachthöhe erhebliche Einsparungen möglich: mit der Basisvariante enev-kit e1 bis zu 35.000 kWh und bis zu 8 t CO₂ pro Jahr, mit der Premiumvariante enev-kit e5 bis zu 150.000 kWh und bis zu 38 t CO₂ pro Jahr. Welche Variante passt, hängt vor allem von der Schachthöhe ab – die Details klärt der Vergleich enev-kit e1 vs. e5.
Hinzu kommt die einfache Nachrüstung: enev-kit wird als steckbares Komplettbaukit geliefert und ist je nach Schacht in 3 bis 8 Stunden montiert, in der Regel innerhalb eines Tages – im Neubau wie im Bestand. Damit verbessert sich nicht nur die Energiebilanz, sondern auch der Komfort: keine Zugluft, keine Pfeifgeräusche an den Schachttüren, weniger Feuchte- und Schimmelrisiko im Schacht. Wie stark der Effekt bei Ihrem Bestand ausfällt, lässt sich vorab beziffern.
Lassen Sie Ihr individuelles Einsparpotenzial mit dem Amortisationsrechner ermitteln oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – wir bewerten Ihren Schacht und zeigen, wie viel die geschlossene Permanentöffnung in Ihrem Fall spart.
Häufige Fragen zur Permanentöffnung im Aufzugsschacht
Ist die Permanentöffnung im Aufzugsschacht vorgeschrieben?
Ja. Nach § 39 Abs. 3 der Musterbauordnung müssen Fahrschächte lüftbar sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 % der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² besitzen. Verbindlich sind die jeweiligen Landesbauordnungen. Die Anforderung dient dem Brandschutz und ist nicht verzichtbar.
Darf ich die Permanentöffnung einfach verschließen?
Dauerhaft und ersatzlos verschließen dürfen Sie sie nicht – das würde den Brandschutz aushebeln. Die Bauordnung erlaubt aber ausdrücklich verschließbare Abschlüsse, sofern diese im Brandfall selbsttätig und zusätzlich manuell von mindestens einer Stelle geöffnet werden können. Ein motorisches NRWG wie bei enev-kit erfüllt genau diese Vorgabe.
Wie viel Energie geht über die Permanentöffnung verloren?
Das hängt von Schachthöhe, Grundfläche und Temperaturdifferenz ab. Eine Messung an einem Hamburger Klinikum ergab an einem 25-m-Schacht über 85.000 kWh Verlustenergie und mehr als 17 t CO₂ pro Jahr. Allgemein sind pro Aufzugsschacht Einsparungen von 3 bis 30 t CO₂ und 900 bis 9.000 EUR Betriebskosten im Jahr möglich.
Bleibt der Brandschutz erhalten, wenn die Öffnung geschlossen ist?
Ja. Das motorisch betätigte NRWG nach DIN EN 12101-2 öffnet im Brand- oder Bedarfsfall automatisch – über einen fail-safe-Federrücklauf auch bei Stromausfall. enev-kit ist CE-zertifiziert und erfüllt die Anforderungen nach VdS sowie DIN EN 54-20. Der Rauch- und Wärmeabzug ist jederzeit gewährleistet.
Lohnt sich die Nachrüstung im Bestand?
In der Regel ja. Die eingesparte Heizenergie senkt die Betriebskosten unmittelbar, während der Aufwand gering ist: enev-kit wird als steckbares Komplettbaukit geliefert und in 3 bis 8 Stunden pro Schacht montiert. Das individuelle Einsparpotenzial lässt sich vorab mit dem Amortisationsrechner ermitteln.