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Hintergrundwissen zur Entrauchung von Aufzugsschächten

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Ein Entrauchungssystem im Aufzugsschacht dient der gezielten Ableitung von Rauchgasen im Brandfall. Es leitet die entstehenden Rauchgase kontrolliert über eine Öffnung im Schachtkopf ins Freie und sorgt gleichzeitig für die normativ geforderte Frischluftzufuhr für Kabine und Schacht. Moderne Lösungen arbeiten mit automatisch gesteuerten, motorbetriebenen Klappen oder Lamellenfenstern, die unter normalen Bedingungen dicht schließen (zur Energieeinsparung) und sich nur bei Rauch-, Temperatur- oder Störungssignalen automatisch öffnen. Bei einem Stromausfall müssen sie als fail-safe (zwangsöffnend) ausgelegt sein.

Warum ist Entrauchung notwendig?

  • Personenschutz – Rauch in vertikalen Schächten kann sich rasch auf alle Geschosse verteilen; Aufzugtüren sind nicht rauchdicht. Eine Entrauchungsöffnung schafft einen „Kamineffekt“, der die Gefahr der Verrauchung von Flucht- und Rettungswegen minimiert.
    80 % der Brandtoten sterben an Rauch, nicht an Flammen. Ein verrauchter Schacht pumpt den Rauch etagenweise in Rettungswege, sobald Türen und Spalten undicht sind. Eine Schachtentrauchung begünstigt rauchfreie Rettungs- & Angriffswege und sichert eine Mindest­sichtweite für die Feuerwehr.

  • Belüftung im Störfall – Bleibt eine Kabine zwischen zwei Etagen stehen, sichert eine funktionsfähige Schachtlüftung ausreichende Atemluft für die eingeschlossenen Personen.

  • Energieeffizienz – Dauerhaft offene Schachtöffnungen verursachen erhebliche Wärme- und Kälteverluste. Gesteuerte Verschlussklappen wie das enev-kit reduzieren diesen Verlust und können je nach Anlagenkonstellation bis zu 150 000 kWh Heizenergie pro Jahr einsparen.

  • Versicherungs- & Haftungsfrage – Fehlende oder nicht funktionsfähige Entrauchung kann den Brandschaden regresspflichtig machen und den Versicherungsschutz mindern.

 

Rechtsquelle / Norm Kernaussage
Musterbauordnung (MBO) § 39 Abs. 3 Fahrschächte müssen zu lüften sein; Öffnung ≥ 2,5 % der Schachtgrundfläche, mind. 0,10 m². Ein Abschluss ist zulässig, wenn er im Brandfall selbsttätig öffnet und manuell auslösbar ist.
Landesbauordnungen (LBO) Haben den MBO-Passus wörtlich oder inhaltlich übernommen; gilt daher in jedem Bundesland.
DIN EN 81-20/50 (harmonisierte Aufzugsnorm) Schacht, Triebwerksraum und Kabine müssen unter Normal-, Stör- und Stillstandsbedingungen „angemessen belüftet“ werden; Anhang E.3 nennt CO₂-, Temperatur- und Luftfeuchte-Grenzen.
EU-Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU Fahrkörbe sind so zu entwerfen, dass bei längeren Halten eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist.
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) § 13 & § 26 Gebäude müssen luftdicht sein; permanente Schachtöffnungen widersprechen der Luftdichtheitsprüfung. Zulässig sind nur Systeme, die im Normalbetrieb schließen und im Brandfall öffnen.
VDI-Richtlinie 6211 Behandelt ausschließlich Aufzugsanlagen: Lüftung von Fahrkorb & Schacht, Rauchableitung / „Schachtentrauchung“, Schnittstellen, Montage, Wartung, Prüfungen sowie Rechenbeispiele für CO₂-Konzentrationen.

In welchen Fällen eine Entrauchung im Aufzugsschacht notwendig ist

  1. Neubau jedes Aufzuges
    Sobald ein Aufzugsschacht mehrere Geschosse durchstößt, fordert § 39 MBO/LBO eine Rauchabzugsöffnung. Die Forderung gilt unabhängig von Gebäude- oder Aufzugsklasse.

  2. Bestandsanlagen bei „wesentlicher Änderung“
    Wird ein Aufzug modernisiert, ersetzt oder wenn die bestehende Öffnung luftdicht verschlossen wird (z. B. wegen GEG-Blower-Door-Test), verlangt die Bauaufsicht eine normkonforme Entrauchungslösung.

  3. Gebäude mit Luftdichtheitsnachweis (GEG)
    Energetisch sanierte oder neue Gebäude dürfen keine unkontrollierten Öffnungen enthalten. Hier sind automatische Systeme mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis (abZ oder ZiE) Pflicht.

  4. Sonderbauten & Brandschutzkonzept
    In Hochhäusern, Krankenhäusern oder Versammlungsstätten schreiben Brandschutzkonzepte häufig zusätzlich die Anbindung der Entrauchung an die Brandmeldeanlage vor (VdS 2895, DIN EN 81-73).

  5. Behördliche Auflage bzw. Gefahr im Verzug
    Wenn Prüfsachverständige, Bauaufsicht oder Versicherung Energieverlust oder Rauchweiterleitung bemängeln, kann eine Entrauchung nachträglich gefordert werden.

Praxisbeispiel enev-kit (Aleatec)

Das enev-kit kombiniert eine nach DIN EN 12101-2 geprüfte NRWG-Klappe (e-flap) mit einer intelligenten Steuerung (e-control). Varianten decken Schachthöhen bis 24 m (e1), 70 m (e3) oder 110 m (e5) ab und integrieren Rauch-, Temperatur- und CO₂-Sensorik. Durch bedarfsorientierte Lüftung können bis zu 38 t CO₂ und hohe Heizkosten pro Jahr eingespart werden; VdS-Zulassung garantiert die bauaufsichtliche Verwendbarkeit.

Darüber hinaus kann das enev-kit neben einer geforderten Rauchüberwachung des Aufzugsschachtes durch die Brandmeldeanlage die notwendige Be- und Entlüftung automatisch regeln (aero-kit) oder als enev-kit e5 mit aktivem BMA-kit als alleiniges aktives Meldesystem für Be- und Entlüftung und Rauchüberwachung in die flächendeckende Brandmeldeanlage eingebunden werden.

Eine Aufzugsschachtentrauchung ist keine Option, sondern bau- und sicherheitsrechtlich verpflichtend. Die Bauordnungen verlangen eine ausreichend große Öffnung, während Energie- und Aufzugsnormen den kontrollierten, bedarfsgesteuerten Betrieb bevorzugen. Moderne Systeme wie das enev-kit erfüllen beide Welten: Sie schützen Menschen im Brand- oder Störfall und tragen gleichzeitig zur Energie- und CO₂-Reduktion des Gebäudes bei.

Weitere relevante Regelwerke: DIN EN 12101-2 (NRWG), DIN 18232-5 (MRA), TRBS 3121, ASR A3.6, VdS-Merkblatt 2895.

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